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Beratungsgespräche
Im 1. Halbjahr Klasse 4 findet für die Eltern im Rahmen einer Elternsprechwoche ein Beratungsgespräch für den Übergang zur weiterführenden Schule statt. Die Klassenlehrerinnen beraten bei der Wahl der Schulform.
Beurlaubung
Ein(e) Schüler(in) kann nur auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden:
a) bis zu 2 Tagen innerhalb eines Vierteljahres von der Klassenlehrkraft
b) darüber hinaus von der Schulleiterin bzw. dem Schulamt.
Nach der Allgemeinen Schulordnung darf ein(e) Schüler(in) unmittelbar vor und nach den Ferien nicht beurlaubt werden. Über Ausnahmen in nachweislich dringenden Fällen entscheidet die Schulleiterin. Lesen Sie bitte dazu auch unseren Themenbrief 7.
Bücher
Bücher, die die Kinder leihweise von der Schule benutzen, müssen eingebunden werden, damit sie in den Folgejahren weiter gebraucht werden können. Nicht pfleglich behandelte Bücher müssen ersetzt werden.
Büro
Die Bürozeiten sind Dienstag und Donnerstag jeweils von 7.30-12.30 Uhr. Bitte sehen Sie von Besuchen außerhalb dieser Zeit ab.
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